Familientherapie

Wir bieten systemische Familientherapie an für:

  • Familien
  • Paare
  • Stieffamilien
  • Lebensgemeinschaften
  • Einzelpersonen

Familientherapie kann weiterhelfen, wenn Familien oder Einzelne betroffen sind von:

  • Erziehungsproblemen
  • Partnerschaftsproblemen
  • Krisen durch Trennung, Scheidung oder Tod
  • Verhaltensauffälligkeiten von Einzelnen
  • Problemen der Kinder in der Schule oder im Kindergarten
  • Erkrankungen mit psychischen Anteilen, wie z.B. Essstörungen
  • im Umgang mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Psychosen

Vorgehensweise und Ziele

In der systemischen Familientherapie wird die Familie als System von Interaktionen gesehen, in dem auf bestimmte Art kommuniziert wird. Manchmal gerät dieses System durcheinander, Veränderungen sind blockiert, die Kommunikation funktioniert nicht mehr, oder es wird ein Familienmitglied auffällig ...

Aus systemischer Sicht wird dabei der Einzelne nicht als kranker Patient gesehen, sondern als Symptomträger, der beispielsweise für Kommunikationsschwierigkeiten im Familiensystem steht.

Im Verlauf der Therapie geht es also darum, die Interaktion in der Familie und die „Spielregeln“ zu erfassen, die zur Aufrechterhaltung der Symptome beitragen, wobei die verschiedenen Sichtweisen der Einzelnen zusammengetragen werden und insbesondere auch auf die Ressourcen der Familie aufgebaut wird.
Ziel ist dabei, die alten Zusammenhänge und Regeln zu verändern – die Familie soll eine neue Balance finden.

Familientherapie ist ein wirkungsvolles Verfahren, oftmals zeichnen sich bereits nach wenigen Sitzungen Veränderungen ab.

Dauer

Dauer und Frequenz der Sitzungen sind flexibel und werden individuell vereinbart, in der Regel anfangs ca. 14-tägig, dann in weiteren Abständen; meist dauert eine Sitzung 90 bis 120 min. Häufig wird die Therapie von einem Therapeutenpaar durchgeführt.

Die Therapie kann sich durchaus über mehrere Monate hinziehen, die Gesamtzahl der Sitzungen bleibt mit ca. 5-10 Sitzungen jedoch im allgemeinen gering.

Kosten

Die Kosten werden privat getragen, die Kostenübernahme durch das Jugendamt (über KJHG) ist ebenfalls möglich.

 

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